KFZ- Sachverständigenbüro Mittelfranken
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1. Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgendes beachten: 2. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. 3. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann i.d.R. erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro. 4. Die Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständigen über Schadenart und Umfang wird auch dann benötigt, wenn es zu Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
5. Auch Nutzungsausfall und Ersatzansprüche bezügl.Mietwagen werden durch ein Gutachten belegt. 6. Es steht Ihnen zu, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. 7. Schalten Sie auf jeden Fall einen Anwalt ein!
Niemals die gegnerische Versicherung  um Rat fragen!  Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die  Haftpflichtversicherung des Unfallgegners  die gesamte praktische Abwicklung des  Unfallschaden anbietet. Geben Sie Ihr  Fahrzeug nicht aus der Hand!  Im unverschuldeten Schadenfall  beauftragen Sie einen Rechtsanwalt  Ihres Vertrauens.  Auf Sachvertändigenorganisationen, die  häufig mit Versicherungen zusammen- arbeiten und Ihren Schaden evtl. geringer  schätzen, müssen Sie sich nicht  verweisen lassen. (z.B: DEKRA oder CarExpert).  Versicherungen sind zwangsläufig immer  Gegner des Geschädigten, aber nie  faire Partner!
Tipps im Schadenfall
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