1. Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgendes beachten:2. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. 3. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann i.d.R. erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren Tausend Euro.4. Die Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständigen über Schadenart und Umfang wird auch dann benötigt, wenn es zu Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
5. Auch Nutzungsausfall und Ersatzansprüche bezügl.Mietwagen werden durch ein Gutachten belegt.6. Es steht Ihnen zu, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.7. Schalten Sie auf jedenFall einen Anwalt ein!