Damit Sie auch bestimmt Ihr Geld wiederbekommen, beachten Sie folgendes1. Melden Sie den Unfall bei der Versicherung Ihres Unfallgegners an!2. Haben Sie nur das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges des Unfallgegners, rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter Tel. 01 80 25 0 25 an.3. Falls Sie Ihr Auto in einer Werksatt (Werkstatt Izhres Vertrauens) reparieren, verlangen Sie eine Kostenübernahme-Bestätigung . Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung oder in der Werkstatt nach.4. Wenn Sie auf Gutachten-Basis (fiktiv) abrechnen, stehen Ihnen der vom Gutachter ermittelte Minderwert sowie die Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls zu.5. Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.6. Verlangen Sie bei Verzögerungen, z. B. durch polizeiliche Ermittlung, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.