KFZ- Sachverständigenbüro Mittelfranken
© Lorem ipsum dolor 2012
Formular
tex
Home Leistungen am Unfallort Kontakt Versicherung Formular
Nun geht es um die Versicherung!
Damit Sie auch bestimmt Ihr Geld wiederbekommen, beachten Sie folgendes 1. Melden Sie den Unfall bei der Versicherung Ihres Unfallgegners an! 2. Haben Sie nur das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges des     Unfallgegners, rufen Sie beim Zentralruf der Autoversicherer      unter  Tel. 01 80 25 0 25   an. 3. Falls Sie Ihr Auto in einer Werksatt (Werkstatt Izhres Vertrauens)     reparieren, verlangen Sie eine Kostenübernahme-Bestätigung .     Fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherung oder in der Werkstatt nach.    4. Wenn Sie auf Gutachten-Basis (fiktiv) abrechnen, stehen Ihnen der     vom Gutachter ermittelte Minderwert sowie die     Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls zu. 5. Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch    auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl. 6. Verlangen Sie bei Verzögerungen, z. B. durch polizeiliche Ermittlung,     eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre     finanziellen Mittel.
Niemals die gegnerische  Versicherung um Rat fragen!  Versicherungen sind zwangsläufig  immer Gegner des Geschädigten,  aber nie faire Partner! Denken Sie daran: Tipps Versicherung